Preise
Unsere Tagessätze beinhalten Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen. Sonderverpflegung wird zuzüglich zum jeweiligen Tagessatz berechnet.
Tagessätze ab 2023
Kurzaufenthalt von 2 bis 3 Tage | Aufenthalt ab 4 Tagen | |||
Schulen aus dem Landkreis Ludwigsburg (nicht kurtaxenpflichtig) | ||||
Schüler | 24,50 € | 22,00 € | ||
Begleitpersonen (Lehrer, Betreuer) | 25,50 € | 23,00 € | ||
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Schulen außerhalb des Landkreises Ludwigsburg (nicht kurtaxenpflichtig) | ||||
Schüler | 26,50 € | 24,00 € | ||
Begleitpersonen (Lehrer, Betreuer) | 27,50 € | 25,00 € | ||
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Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen (mind. 50 Personen) | ||||
Erwachsene | 30,50 € | 28,00 € | ||
Kurtaxe der Gemeinde Waldbrunn je erwachsenem Gast | 1,00 € | 1,00 € | ||
Jugendliche (7 bis 17 Jahre) | 27,50 € | 25,00 € | ||
Kinder (3 bis 6 Jahre) | 20,50 € | 18,00 € | ||
Kinder unter 3 Jahren | frei | frei |
Sonderverpflegung (vegetarisch/vegan, krankheitsbedingte Ernährung, Kost ohne Schwein etc.) Kaffee und Kuchen Kaffee Lunchpaket Grillgut Sonderverpflegung | 4,00 €/Tag
5,00 € 3,00 € 5,00 € Preise nach Aufwand und Vereinbarung 4,00 € nach Aufwand und Vereinbarung | |
Sonstige Leistungen Bettwäsche komplett Laken Überzug Kissenbezug Handtuch |
6,50 € 2,50 € 2,50 € 1,50 € 1,50 € | |
Für Begleitpersonen werden pro Schulklasse zwei Freiplätze zur Verfügung gestellt.
Rabattaktion für Schulen: Bei Belegungen vor den Osterferien und im November erhalten Sie einen Nachlass von 20%.
Angebote für Schulklassen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Bei einem Aufenthalt von mindestens 4 vollen Tagen wird der Tagessatz für eine weitere Begleitperson von der Kreissparkasse Ludwigsburg übernommen, max. jedoch 100 Euro je Klasse und Aufenthalt.
Auf Antrag können Sie bei der Kreissparkasse Ludwigsburg auf einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten: Antrag
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Hierzu zählen auch Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen über das Landratsamt Ludwigsburg beantragt werden. Nähere Informationen, sowie die entsprechenden Formulare finden Sie unter:
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Stornierung:
Bei Einzelstornierungen wird wie folgt vorgegangen:
bis 1 Woche vor Anreise | 0 % (mit Abgabe des verbindlichen Anmeldeformulars) |
ab 1 Woche vor Anreise | 100 % |
Bei einer Stornierung des gesamten Aufenthaltes, die schriftlich erfolgen muss, wird von dem vereinbarten Tagessatz die folgende Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt:
ab 8 Wochen bis 1 Woche vor dem Anreisetag | 50 % (basierend auf der genannten Teilnehmerzahl im Belegungsvertrag) |
ab 1 Woche bis zum Anreisetag | 80 % (basierend auf der bis dahin exakt gemeldeten Teilnehmerzahl bzw. der Teilnehmerzahl im Belegungsvertrag) |
ab dem vertraglich geregelten Anreisetag | 100 % |
Abbruch:
Verspätete An- bzw. Abreise aus Krankheits- oder sonstigen Gründen wie z. B. sogenannter Heimweh-Abbruch sowie nicht eingenommene Mahlzeiten könnten nicht erstattet werden.
Sollte zukünftig aufgrund aktuell gültiger Verordnungen des Ministeriums für Kultur, Jugend- und Sport, des Gesundheitsministeriums oder des Sozialministeriums ein Aufenthalt nicht möglich sein, werden keine Stornierungskosten erhoben.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung des Aufenthalts. Es sind keine Vorauszahlungen zu leisten.
Über die Höhe der Tagessätze für die nächste Belegungssaison können wir leider noch keine Angaben machen, da der Stiftungsvorstand darüber erst in seiner nächsten Sitzung Anfang des kommenden Jahres entscheidet.